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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Friedemann
Baumgärtel - netblizzard.com
im
folgenden AN (Auftragnehmer) genannt
§
1 Vertragsschluss
Für
Verträge mit dem AN gelten ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird daher ausdrücklich
widersprochen.
Angebote
des AN in Prospekten, Anzeigen usw. sind
- auch bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung
erfolgt.
Der
AN recherchiert und kalkuliert für
ihre Arbeit sorgfältig. Dafür
benötigt der AN manchmal etwas Zeit.
Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag
gebunden. Sollte der AN nicht binnen 14
Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen,
so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen
der Bedingungen, einschließlich dieser
Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das
Einhalten einer Leistungsfrist ist von der
rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§
2 Leistungsumfang
Der
AN bietet folgende Leistungen an: Herstellung,
Anpassung und Pflege von Websites, sonstige
Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion.
Der
AN erbringt ihre Dienstleistungen nach den
Wünschen und Angaben des Kunden. Installation,
Einweisung und Schulung gehören nur
zu den Leistungspflichten des AN, wenn dies
vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche
muss der AN nur berücksichtigen, wenn
sie aus technischen Gründen erforderlich
sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei
einer wesentlichen Änderung der vertraglichen
Pflichten des AN zum Zweck der Anpassung
an die Belange des Kunden kann der AN dem
Kunden den erforderlichen Mehraufwand in
Rechnung stellen. Dies gilt auch für
eine umfangreiche Prüfung, ob und zu
welchen Bedingungen die Änderung oder
Erweiterung durchführbar ist, soweit
der AN schriftlich darauf hingewiesen hat.
Der
AN ist zu Teillieferungen berechtigt.
§
3 Preise und Zahlung
Es
gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der
Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten
nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall
z. B. aufgrund eines Angebots weder eine
Preiserhöhungsmöglichkeit noch
eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede
enthält.
Die
Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
nicht mit ein. Versandkosten, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen sind
im Preis nicht inbegriffen, soweit keine
anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen,
die nicht in der Preisliste oder dem Angebot
enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwand
infolge
a)
des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter
Form,
b)
von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme
von Leistungen Dritter,
c)
von Aufwand für Lizenzmanagement,
d)
in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen
und rechtlichen Prüfungen sowie
e)
außerhalb der Geschäftszeiten
erbrachter Dienstleistungen.
Befindet
sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug,
so muss er mit Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem Basiszinssatz rechnen.
Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung
des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der
Kunde muss damit rechnen, dass der AN Zahlungen
zunächst auf ältere Schulden anrechnet.
Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung
wie Mahnkosten entstanden, so kann der AN
Zahlungen des Kunden zunächst auf diese
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anrechnen.
Der
AN ist berechtigt, für Webdesign- oder
Programmierleistungen eine Vorauszahlung
in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts
zu verlangen.
§
4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
Ist
für die Leistung des AN die Mitwirkung
des Kunden erforderlich oder vereinbart,
so verlängert sich die Lieferzeit um
die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist.
Bei
Verzögerungen infolge von
a)
Veränderungen der Anforderungen des
Kunden,
b)
unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung
(Hardware- oder Softwaredefizite), soweit
sie dem AN nicht bekannt waren oder bekannt
sein mussten,
c)
Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software
anderer EDV-Hersteller),
verlängert
sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit
der AN seine vertraglichen Leistungen infolge
Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer
für den AN unabwendbarer Umstände
nicht oder nicht fristgerecht erbringen
kann, treten für den AN keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
Werden
von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen
beauftragt, die nicht nur geringfügigen
Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand
orientieren, ihre Gültigkeit.
§
5 Abnahme
Der
Kunde wird die Leistungen des AN nach Maßgabe
der vom AN zu seiner Unterstützung
vorgelegten Checklisten unverzüglich
abnehmen, sobald der AN die Abnahmebereitschaft
mitteilt.
Die
Leistungen des AN gelten als abgenommen,
wenn der AN die Abnahmebereitschaft unter
Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens
der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a)
und der Kunde daraufhin nicht innerhalb
eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten
sorgfältigen Prüfung erlaubt,
wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens
jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt
oder unter Angabe von nach Kräften
zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b)
oder der Kunde die Website oder Teile davon
ohne weitere Prüfung für Dritte
zugänglich ins Netz stellt oder den
AN damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme
nicht auf einem erheblichen Mangel der vom
AN erbrachten Leistungen beruht.
Wird
die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt,
so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung
der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise
von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen
müssen.
§
6 Mitwirkungspflicht
Der
Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende
Inhalte für die Websites zeitgerecht
und in digitaler Form zur Verfügung
stellen.
Soweit
der AN dem Kunden Entwürfe und/oder
Testversionen unter Angabe einer angemessenen
Frist für die Prüfung auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überlässt,
gelten die Entwürfe und/oder Testversionen
mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit
der AN keine Korrekturaufforderung erhält.
Der
Kunde ist für ausreichende Ressourcen
und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht
verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit
der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter
aus fachlicher und EDV-technischer Sicht
und für ausreichende Rechnerkapazitäten
wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten
sorgen.
Wenn
der AN dies für erforderlich hält,
stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware
mit aktuellem Softwarestand, insbesondere
das den späteren Einsatzbedingungen
entsprechende Betriebssystem und die entsprechende
Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie
Fehler oder Beeinträchtigungen der
Funktionalität der Leistungen des AN
wie z.B. einer Website auftreten, wird der
Kunde den AN unverzüglich unter Angabe
von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie
Name und Telekommunikationsdaten (Telefon,
E-mail) des meldenden und zuständigen
Mitarbeiters davon unterrichten.
Der
Kunde ist für den störungsfreien
Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung
und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen
und -schnittstellen verantwortlich.
§
7 Nutzungsrechte
Der
AN räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit
Ausnahme der Verwenderin ausschließliches
und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht
ein. Erbringt der AN Leistungen zur Gestaltung
der Internet-Präsenz des Kunden, so
ist der Nutzungszweck der Website und/oder
von deren Bestandteilen auf eine Verwendung
im Internet beschränkt. Dieses Recht
erwirbt der Kunde mit vollständiger
Zahlung der Leistungen vom AN.
Der
Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem
AN über den Umfang der Nutzung schriftlich
Auskunft zu erteilen.
Der
AN geht bei der Verwendung von Vorlagen
des Kunden davon aus, dass diese nicht mit
Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde
über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt.
Der
AN nimmt für die Website auch Rechte
Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch,
die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich
- eingeschränkt übertragen werden
können. Die eingeschränkte Übertragung
kann u.a. dazu führen, dass fremdes
Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich
veränderten Konditionen, auf die der
AN keinen Einfluss hat, zur Verfügung
steht. Der AN wird sich in diesem Fall nach
besten Kräften bemühen, ähnliches
Material zu verwenden.
Der
AN kann dem Kunden die Kosten für fremdes
Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung
des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag
von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber
hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter
belasteter Bestandteile der Website erfolgt
nicht.
Der
Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im
Zusammenhang mit und im Rahmen der Website
nutzen. Wird der AN vom Lizenzgeber in Anspruch
genommen, weil das fremde Lizenzmaterial
nicht dementsprechend verwandt wurde, so
ist der Kunde dem AN zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verantwortlich.
Der
Kunde ist verpflichtet, den AN über
jede unrechtmäßige Nutzung des
Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu
informieren, sowie gegen einen Verletzer
der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich
vorzugehen oder den AN dabei zu unterstützen.
Werden
dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten
durch die Leistungen des AN z. B. durch
Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er
den AN unverzüglich darüber informieren.
§
8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der
Kunde räumt dem AN das Recht ein, das
Logo des AN und ein Impressum in die Websites
des Kunden einzubinden und diese miteinander
und der Website des AN zu verlinken. Der
Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert
übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten
Hinweise auf den Urheber.
Der
AN behält sich das Recht vor, erbrachte
Leistungen wie Entwürfe und Objekte,
auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen,
zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die Website des Kunden in eine
Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen
und entsprechende Links zu setzen.
§
9 Gewährleistung
Mangelhafte
Lieferungen oder Leistungen werden vom AN
innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung
oder Abnahme beginnt, nach entsprechender
Mitteilung des Kunden durch den AN ausgebessert
oder ausgetauscht. Der AN behebt die Mängel
kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos
einen korrigierten Releasestand (geänderte
Version, die den gerügten Mangel nicht
mehr enthält) zur Verfügung. Darüber
hinaus gehende Aufwendungen werden nach
Aufwand abgerechnet.
Der
Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen
unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände
installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten
(§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter
ungünstigen Umständen können
mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein.
Als Mängel gelten Abweichungen der
erstellten Websiteelemente von der vereinbarten
Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese
Abweichungen die Eignung zur vereinbarten
Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche
bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich
ist, sich also insbesondere nicht erheblich
auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt
die Nacherfüllung innerhalb einer vom
Kunden gesetzen Frist zur Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen
des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises
verlangen.
Offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen
Kunden ohne weiteres auffallen, muss der
Kunde dem AN binnen 10 Werktagen nach der
Ablieferung mittels eines eingeschriebenen
Briefes rügen. Mängel, die nicht
offensichtlich sind, müssen beim AN
innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen
gerügt werden. Anderenfalls können
Ansprüche aus diesen Mängeln nicht
geltend gemacht werden. Die Mängel,
insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen
sind nach Kräften detailliert wiederzugeben
(z.B. durch Fehlerprotokolle).
§
10 Haftung
Für
Rechtsmängel und Garantien haftet der
AN unbeschränkt. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für
vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen haftet der AN. Dies
gilt auch für gesetzliche Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des AN.
Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der AN
und dessen Erfüllungsgehilfen begrenzt
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
Die
Haftung für Datenverlust ist durch
den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden,
der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen
(wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien)
eingetreten wäre.
Der
AN haftet nicht für Schäden, mit
deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags
nicht gerechnet werden musste. Untypische
unvorhersehbare Schäden werden also
von der Haftung nicht erfasst.
§
11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der
Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust
angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation
von Software, aber auch die Veränderung
der installierten Software das Risiko eines
Datenverlustes mit sich bringt, ist der
Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation
oder Veränderung der installierten
Software durch eine umfassende Datensicherung
Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§
12 Datenschutz und Geheimhaltung
Der
AN speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung
und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch
die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet
entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen
Verwendung von Daten. Insbesondere sensible
Daten muss der Kunde daher durch eigene
Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem
Zugriff schützen.
Beide
Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete
Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags
bekannt werden, vertraulich behandeln. Software
betreffende Unterlagen wie Dokumentationen
und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem
Zugriff zu schützen.
Der
AN weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht möglich ist,
Vervielfältigungen von Werken insbesondere
von Grafiken oder anderen optischen oder
akustischen Gestaltungsmitteln, die online
gestellt werden, zu verhindern.
§
13 Kündigung
Bei
Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens
3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich
kündigen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht
1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt
wird.
Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Insbesondere bei
einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte
- und wenn der Kunde mit der Zahlung der
Vergütung um mehr als einen Monat in
Verzug ist, kann der AN fristlos kündigen.
§
14 Mitteilungen
Soweit
sich die Vertragspartner per elektronischer
Post (E-Mail) verständigen, erkennen
sie die unbeschränkte Wirksamkeit der
auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
an.
Die
E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse
des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung
(Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe
des Namens des Absenders als Abschluss der
Nachricht enthalten.
Für
unverschlüsselt im Internet übermittelte
Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch
des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem
wie beispielsweise PGP auf seiner Seite
zur Verfügung.
Eine
im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen
zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines
Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die
Verbindlichkeit der E-mail und damit der
Textform gilt für alle Erklärungen,
die die gewöhnliche Vertragsabwicklung
mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die
Textform dagegen bei einer Kündigung,
bei Maßnahmen zur Einleitung oder
Durchführung eines Schiedsverfahrens,
sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner
ausdrücklich abweichend von dieser
Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt
werden.
§
15 Schiedsklausel
Ein
Schiedsgericht entscheidet endgültig
und bindend unter Ausschluss der ordentlichen
Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich Streitigkeiten über
seinen Bestand oder seine Beendigung.
Das
Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern
und wird für jeden Streitfall besonders
gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter
benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter
wählen den Obmann.
Ort
des Schiedsverfahrens ist Dresden. Sitzungen
des Schiedsgerichts können auch an
anderen Orten, insbesondere am Sitz des
Obmannes stattfinden.
Das
Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem
Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
Vor
Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien
mündlich zu hören, es sei denn,
sie verzichten beide schriftlich auf eine
mündliche Verhandlung.
Das
Schiedsgericht entscheidet nach geltendem
materiellen Recht. Es entscheidet auch über
die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender
Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es
bemüht sich in jedem Verfahrensstadium
um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
Die
Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung
und Aufwendungsersatz.
Das
Oberlandesgericht Dresden wird als zuständiges
Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§
16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die
Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich
sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen
Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
Als
Erfüllungsort für alle beiderseitigen
Leistungen aus dem Vertrag wird Dresden
vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem
Fall Dresden vereinbart.
§
17 Salvatorische Klausel
Sollte
eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die
anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige
Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen,
die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich
am nächsten kommt.
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